Vorbegriffe.
Si
Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten
oder des gesummten Volks sich besindet.
Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez-
zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung,
zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei«
nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat
regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten
oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates
heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her-
zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer-
den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände
theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer,
stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand,
der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär,
stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen.
In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven,
d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per-
son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß
das Eigenthum anderer Menschen sind.
Lander- und Staaten«Eintheilung.
§. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde
in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt,
eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd-
theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter
einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich,
der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist,
und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir-
ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache
seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig-
lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser
Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten;
denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit
aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören
mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch
in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt
man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine
geographische Eintheilung, und theilt man sie nach
den Staaten, so hat man eine politische oder sta-
tistische Eintheilung.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
9t
der blutigen Schlacht zwischen Tours u n b P oi«
tiers.
752- 768 Pipin der Kleine König des fränkischen
Reiches.
Er war (74 i) seinem Baker Karl Martell zunächst als
Mvjor domu^ gefolgt. Mit Zustimmung des Adels, des
Volkes und der Geistlichkeit lpapst Zacharias) wird
der letzte Alerovinger Child er ich i i I. auf dem Reichs-
tage zu Soissons 752 abgesetzt und in's Kloster geschickt.
Pipin wird von B onifacins k) zum Könige gesalbt. Er
unterstützt den Papst Stephan Ii. gegen den !tzongobar-
dencömg Aistulph und schenkt ihm das demselben wieder
abgenommene Gebiet von Ravenna. Anfang der welt-
lichen Macht des Papste s.^) Pipin nannte sich
Patricius t»01l Rom.
Zweite Periode.
Entstehung lind Dlnthe des römisch-deutschen Kaiselthnlno.
Die Krenzzi'ige
768—814 Karl der Große
Sohn Pipins, nach Karl m a n u s Tode (mit Uebergehung
der Söhne desselben alleiniger König der Franken. Durch
glückliche Kriege (s. u.) mneiterte er das Reich im Norden
. bis zur Eider, im Osten bis zur Oder und Raab, im
Westen bis an den Ebro.
Verwaltung des Reiches durch die Grafen der
einzelnen Gaue. An den Grenzen M a r k g r ä f e n. Die
Aufsicht über die königlichen Schlösser hatten die Pfalz-
grafen, die auch an des Königs Statt Recht sprachen.
Die Send grafen reisten umher und beaufsichtigten die
Gaugrafen. Jährliche Reichstage in Verbindung mit
f) Winfried, der Apostel der Deutschen, aus West'ex. Er begrün-
dete die geistliche Herrschaft des Papstes in Deutschland und
wurde 755 von den Friesen erschlagen. — Schon im 7. Jahrh.
hatten Columban und Galt den Alemannen das Christen-
thum gepredigt.
g) Die geistliche Obergewalt des Papstes war um 600 von Gregor
d. Gr. begründet worden. Unter ihm Einführung des Christen-
thums in England.
TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T56: [Papst Kaiser Rom Heinrich König Kirche Gregor Bischof Italien Papste], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern]]
TM Hauptwörter (200): [T132: [König Karl Italien Otto Kaiser Papst Reich Sohn Rom Jahr], T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Extrahierte Personennamen: Karl_Martell Karl Stephan_Ii Karl Karl Karl Winfried Winfried Apostel Gregor
d Gregor
Extrahierte Ortsnamen: Ravenna Rom Oder_und_Raab West'ex Deutschland England
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
345
Chile.
Glanzpunkt bezeichnet, so werden wir die Beschreibung der Pehuen-
chen auf die Rubrik Patagonien versparen, und beschranken uns hier
auf eine Schilderung der merkwürdigen Araucanen, einem tapfern,
kriegerischen Volke, das seit der Eroberung Chiles durch die Spanier
im 16. Jahrhunderte bis auf den heutigen Tag in feiner völligen Un-
abhängigkeit sich behauptet und viele Beweise seiner Tapferkeit gegeben
hat. Bei der in Chile ausgebrochenen Revolution nahmen sie die
Parthei der Königlichen und fügten den Republikanern großen Scha-
den zu. Auch noch jetzt stehen sie in Feindseligkeiten mit diesen,
welche so wie früher die Spanier nur einige Küstenplatze, worunter
Valdivia am wichtigsten ist, besitzen. Ihr Gebiet nennen die Geogra-
phen Araucania, Arauco, oder auch wohl Südchile, und der
Fluß Biobio macht die anerkannte Gränze zwischen Chile und dem
Lande der Araucanen. Einige schätzen die Zahl derselben auf 80,000,
andere nur aus 40,000, worunter sich 8000 streitbare Männer be-
finden. Nach den neuern Nachrichten, die Pöppig über dieses Volk
mittheilt, hat ihre Nahe oder Entfernung vom Ozeane und die daher
entstehende Verschiedenheit ihrer Lebensart die Theilung der Araucanen
in 2 Hauptaste, Indios Costinos (Küsten-Jndiancr von Valdivia
bis Arauco) und Moluches, Bewohner der am Fuße der Anden
sich erstreckenden Ebenen hervorgebracht, welche beide Volkszweige sich
als verschiedene Völker ansehen. Die Costinos haben außerordentlich
in dem letzten Kriege mit Chile gelitten und sollten 1828 nicht im
Stande seyn, auch nur 1000 Mann in den Krieg zu senden und sie
stehen jetzt mit Chile auf einem ziemlich guten Fuße.
Die Eintheilung des Landes dieser beiden Hauptzweige der Arau-
canen ist höchst willkührlich und die Eintheilung in Provinzen und in
angebliche Militärdistrikte, welche die Geographen gewöhnlich nach al-
tern Nachrichten von Araucanien aufführen *) epistirt, wie Pöppig be-
*) Sogar Baldi in seinem Abrégé de Geographie, à Paris, 1833 behält
diese ältern unrichtigen Angaben bei, und sagt: „Araucanien wird in
4 Uthal-Mapus oder Regierungen eingetheilt, deren jede aus
9 Provinzen besteht, von welchen jede wieder in 9 Bezirke zerfallt.
Die Uthal-Mapus werden von 4 Toquis regiert, von welchen zwar
jeder innerhalb seines Gebietes, in Bezug auf die bürgerliche Ver-
waltung, unabhängig von den übrigen dreien ist, welche aber doch
zum allgemeinen Besten des Landes mit einander verbündet sind. Die
Würde dieser Toquis, so wie auch die der untergeordneten Statthalter
in den Provinzen und Bezirken ist in männlicher Linie erblich. Die
ganze Regierungsverfassung dieses Landes hat die auffallendste Ähn-
lichkeit mit der Militäraristokratie der ehemaligen Herzoge, Grafen
und Marquis in den nördlichen Staaten der alten Welt, obschon sie
bereits lange vor der Ankunft der Spanier in diesem Theile Ameri-
kas eingeführt war." Drei Adelsstufen sollen in Araucania Statt
sinden, von welchen die niedern den obern untergeordnet seyen, und
diese aus den Toquis, den Apo-Ulmenes und den Ulmen es
beständen. Die Toquis wären die Regenten der Utal-Mapus, die
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I
Griechenland. 181
mochte diese 'blutigen Auftritte auf eine bestimmte Zeit z-u unterbre-
chen, indem der Gottesfrieden jede Feindseligkeit von dem Sonnabend
bis Montags frühe nach der Meste verbietet. Der bedeutendste Han-
delszweig der Mainotcn bestand früher in dem Sklavenhandel; sie
machten unter allen Nationen Gefangene. Gefangene Christen ver-
kauften sie an die Türken, und so umgekehrt Türken an Christen. Aus Mangel
an Käufern ist dieser Handelszweig ganz eingegangen. Zur Zeit, wo die Kako-
vunioten Sklaven verkauften, begegnete es ihnen zuweilen, daß sie ihre
eigenen Nachbarn und Verwandten zum Kauf ausboten. Strenge
Gesetze bestehen zum Theil noch unter den Mainoten; z. B. wer eine
Frau oder ein Mädchen verführt hat, wird sogar, wenn er die Absicht
zu heirathen hatte, aus dem Schooße ihrer Gesellschaft verstoßen; der
Schuldige findet dann nirgends einen Zufluchtsort, und jeder hat das
Recht ihn zu todten, bis er gewissen Bedingungen Genüge geleistet hat.
Die Ehebrecherin wird zum Tde verurtheilt und muß von der Hand
eines nahen Verwandten sterben. Obgleich sich die Mainoten ihrer
Theilnahme an dem Kampfe für Griechenlands Freiheit rühmen, so
ist doch zu besorgen, daß sie den Fortschritten der Bildung unter den
Griechen ganz fremd bleiben, und daß sich der Character dieses Vol-
kes eben so wenig als der wilde Anblick seiner Gebirge ändern werde.
Außer dem Raube lebt der Kakovuniote von der Fischerei und dem
Vogelfänge. Wie gräßlich die religiösen Begriffe dieser Menschen
seyen, erhellet wohl daraus am besten, daß man den Mann aus ih-
rer Mitte als Helden ehrt, der einen Hülfe suchenden Gestrandeten
beraubte und ermordete; dagegen aber keinen Anstand nimmt, den
Mann der eigenen Nation zu todten, der sich je erfrechen sollte, die
gebotenen Fasten zu brechen. Bisher hatte jeder größere oder kleinere
Distrikt, in welche das Land der Mainoten getheilt ist, seinen Capi-
tano; allen Capitanos aber stand ein Obercapitano oder Bey, der
immer aus den ältesten Familien genommen wurde, mit eingeschränk-
ter Macht vor. Der gegenwärtige Bey, genannt Pietro Bey
(Mauro Mich a li) hat sich aber dem Könige Otto unterworfen
und den Eid der Treue geleistet. In den Dörfern handhabten bisher
Primaten die Justiz, Polizei und innere Verwaltung; allgemeine An-
gelegenheiten und auswärtige Verhältnisse wurden auf Synoden oder
Volksversammlungen, worauf jeder Mainote seine Stimme führte, ab-
gehandelt. Nach der gegenwärtigen Regierungsverfassung Griechen-
landes bildet das Land der Mainoten 2 Exarchien, die zu dem No-
mos Lakonien gehören und unter Exarchen (Bezirks - Kommissä-
ren) stehen und einen Bezirksrath zur Seite haben. Die Widersetz-
lichkeit der Mainoten gegen die neuen Einrichtungen führte 1834 eine
Expedition der Baiern gegen die Mainoten herbei, wobei die Baiern
Anen beträchtlichen Verlust hatten und nur 8 sogenannte Thürme oder
befestigte Wohnsitze der Mainoten zerstörten. Die übrigen dergleichen
befestigten Wohnsitze (die gan^ Zahl belief sich auf etwa 200) blie-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
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Extrahierte Personennamen: Pietro_Bey
(Mauro_Mich Otto
Ägypten. 753
alle die Folgen dieser Verschwendung der Kräfte des Landes ganz fühl-
los zu seyn.
Die Kopten machen, nach den Fellahs, deren Anzahl auf
1.800.000 und nach den Beduinen-Arabern, deren Zahl auf
206.000 von den neuesten Reisenden angegeben wird, die zahlreichste
Klasse der Bevölkerung aus, indeß belauft sich ihre Anzahl nur auf
145,000. Man halt sie für die Abkömmlinge der alten Ägypter und
mithin für die eigentlichen Eingebornen des Landes; doch sind sie von
dem Besitze des Grund und Bodens ausgeschlossen, mit Ausnahme
einiger Koptischen Familien von Landleuten in Oberagypten, die den
Namen der Pharauni unter sich erhalten haben, und auch npch die
Originalzüge der alten Ägypter an sich treu darstellen, so wie man sie
aus den Bildhauerarbeiten der alten Tempel Ägyptens kennen lernt.
Alle andern Kopten aber haben keinen der charakteristischen Züge ihrer
alten Vorfahren an sich bewahrt, so wie auch die alte Koptische Sprache,
seit dem mit der Verbreitung des Islam auch die Arabische Sprache
herrschend wurde, sich in ihrer Reinheit verloren hat und jetzt aus ei-
ner Vermischung von altkoptischen, Griechischen, Arabischen und Türki-
schen Wörtern besteht, und sich zum Altagyptischen wie Neugriechisch
zum Altgriechischen verhalt. Die Mehrheit der Kopten, die alle Be-
kenner des Christenthums sind, ist als Schreiber, Rechnungsführer,
Steuereinnehmer bei der Regierung angestellt, nur ein kleiner Theil un-
ter ihnen widmet sich dem Handel; und einige treiben auch in dem
ausschließlich von ihnen bewohnten Quartiere zu Kairo Handwerke,
und andere findet man auf den großen Markten des Delta als Hau-
sirer und zugleich als öffentliche, herumziehende Schreiber für die Fel-
lahs vom Lande. Vor allen übrigen, Ägypten bewohnenden Völker-
stammen zeichnen sie sich durch Verstand, Klugheit, Feinheit und Ver-
schmitztheit aus. Vorzüglich legen sie sich auf die Rechenkunst, wodurch
sie allen den verschiedenen Völkern, welche durch Eroberung sich in den
Besitz dieses Landes setzten, unentbehrlich sich gemacht haben. Unter
der jetzigen Regierung ist ihnen das ganze Verwaltungsgeschast, d. h.
das gestimmte Rechnungswesen beim Civil und Militär, bei der Ver-
waltung und Steuererhebung anvertraut, so daß man in ganz Ägyp-
ten keinen Regierungsbeamten findet, der nicht einen Kopten unter
dem Titel eines Malem (Schreiber, Gelehrter) zur Seite hatte.
Die Kopten vermischen sich durch Heirat!) weder mit den Muhameda-
nern, noch mit andern christlichen Völkern; daher ist auch ihre Physiog-
nomie von allen andern Bewohnern Ägyptens und Afrikas verschieden
und ihr Gesicht, edler Züge ungeachtet, ohne Ausdruck und ihr Tem-
perament ohne Warme und Lebhaftigkeit. Unter einander sind sie einig,
verbergen aber mit der größten Schlauheit ihren Haß gegeri alles
Fremde. Ihre gedrückte Lage und die vieljahrige Nothwendigkeit sich
zu verstellen und zu kriechen, hat die natürliche Folge, daß sie einen
hohen Grad von Niederträchtigkeit angenommen haben. Man sieht
Cannabich'ö Hülfsbuch. Ii. Band. 48
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Einleitung.
83
wisse Klassen getheilten Geschäfte, im Namen und unter Aufsicht des
Regenten verwalten. In monarchischen Staaten hat der Regent ein
Kollegium zur Seite, unter den Namen des Kabinets, Staats-
Ministeriums, Geheimen Rathes, Staatsrathes rc.,
welches den Mittelpunkt aller Geschäfte ausmacht, und die höchste
Aufsicht führt. Diejenigen, welche die höchsten Stellen im Staate
bekleiden, nennt man vorzugsweise Minister, S t a a t s m i n i st e r.
Jeder der Hauptverwaltungsklassen, der äußern und innern Angele-
genheiten, der Rechtspflege oder Justiz, der Polizei, des Kultus (äu-
ßern Religion) und des Unterrichts, der Finanzen und des Kriegswe-
sens, oft auch der Gewerbe und des Handels, steht in der Regel ein
Minister vor. Provinzialbehörden beschäftigen sich mit der inneren
Verwaltung der zu einem Staate gehörenden Provinzen.
Die Staatseinkünfte fließen eigentlich aus 4 Hauptquel-
len: 1) aus den Gütern, die dem Staate oder dem Regenten unmit-
telbar gehören, und Domänen, Krön- oder Kammergüter
heißen; 2) aus den Regalien, wohin die Zölle, Posten, Forsten, Berg-
werke, Jagd, Münze, Monopolien rc. gehören; 3) den Steuern,
entweder directen vom Grundeigenthum, von Köpfen oder Personen rc.
oder indirectcn von Lebensmitteln, Waaren rc.; 4) von der Ober-
lehnsherrlichkeit und zufälligen Einnahmen.
Die Kriegsmacht theilt sich in Land- und Seemacht, und
erstere wieder in Infanterie, Kavallerie und Artillerie. Zur See-
macht gehören Linienschiffe, Fregatten und kleinere Kriegsschiffe, als
Kutter, Korvetten, Briggs, Schaluppen. Eine größere Anzahl von
Schiffen nennt man eine Flotte, eine kleinere ein Geschwader,
Eskader. Die Linienschiffe, welche ihren Namen daher ha-
den, weil sie bei Seeschlachten in die Linie oder Schlachtordnung
gestellt werden, sind die größten und führen 70 bis 120 Kanonen.
Die Fregatten führen 20 bis 60 Kanonen. Die Flotten werden von
Admiralen kommandirt.
Die Staaten unterscheiden sich von einander im Innern durch
ihre Verfassungen, im Aeußern durch Titel und Wappen. Die
Titel zeigen die Würde an, die ein unabhängiger Staat sich selbst
beilegt und die übrigen Staaten anerkennen; ein abhängiger aber von
dem höhern, von dem er abhängt, empfängt. So giebt es unter den
monarchischen Staaten Kaiserthümer, Königreiche, Groß-
herzogthümer, Herzogtümer, Fürstenthümer rc. Die
Wappen sind willkührliche, jedoch bleibende, nach gewissen Regeln
entworfene und mit angenommenen Zierathen geschmückte Sinnbilder.
Die Mitglieder eines Staates werden Staatsbürger ge-
nannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel-,
Bürger- und Bauerstand, wozu noch der geistliche und
Lehrstand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Mili-
tär stand (der Krieger oder Soldaten) kommen. Bevollmächtigte
und Vertreter des ganzen Volks, die bei der Gesetzgebung, Auflegung
.6*.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T27: [Erde Linie Punkt Breite Länge Kreis Ort Meile Winkel Meridian], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
012
Deutschland.
heit gaben, aklmählig sich die Landeshoheit zuzueignen; doch wa-
ren damals die Deutschen Herzogthümer und Grafschaften noch
nicht erbliche allein die Besitzer derselben hatten es schon nach und
nach herkömmlich gemacht, daß auf den Sohn die väterliche Wür-
de überging. Als 1024 mit Heinrich Ii. die Reihe der Kai-
ser aus dem Sächsischen Hause geendet hatte, so wurde ein Frän-
kischer Herzog Konrad Ii auf den erledigten Thron gerufen.
Unter seiner und besonders seines Sohnes, Heinrich Iii. Ne-
gierung entwickelte sich Deutschlands Macht in seiner ganzen
Große, und die Päbste wurden in strenger Abhängigkeit erhalten.
Sein Reich umfaßte ganz Deutschland mit Lothringen, Burgund,
Helvetien und dem größten Theile von Italien. Böhmen und Un-
garn gehorchten seinen Gesetzen. Aber schon unter seines Sohnes
Heinrich Iv. Regierung, der unmündig den väterlichen Thron
bestieg, singen die innerlichen Verwirrungen an, die Deutschlands
Macht tief heruntersetzten und es endlich durch mancherlei Verket-
tungen von Umständen, welche die herrschsüchtigen Päbste, vor-
nehmlich Gregor Vii. zu benutzen wußten, zu einem wahren
Lehn des päbstlichen Stuhls machten. Mag auch Heinrich Iv.
vieles selbst verschuldet haben, so war es doch hauptsächlich die
unselige Eifersucht, welche zwischen den beiden ersten Nationen
Deutschlands, den Franken und Sachsen herrschte, und das Rin-
gen der Großen und Bischöfe nach Unabhängigkeit, welches das
königliche Ansehen so schwächte, daß kaum ein Schatten davon
blieb. Daher machten jetzt die Herzoge und Grafen ihre Würde
erblich, setzten sich in den Besitz der wichtigsten landesherrlichen
Rechte und wußten sich so unabhängig zu machen, daß der Kaiser
weiter nichts als die Ausübung der Souveränitätsrechte und die
unmittelbare Oberherrschaft nebst geringen Trümmern von den
Domänen der Deutschen Könige behielt. Mit Heinrich V. er-
losch 1125, das Fränkische Kaiserhaus.
Nun bestiegen mit Konrad Iii. im I. 1137 die Ho-
~ henstaufen den Deutschen Thron, welchen nach Heinrich V.
noch der Sachse, Lothar Ii nur 11 Jahre lang eingenommen
gehabt hatte. Die Kaiser aus diesem Hohenstausischen Hause, das
ansehnliche Besitzungen in Franken und Schwaben hatte, waren
keine unwürdigen Regenten, vorzüglich Friedrich I. und Ii.,
allein die Streitigkeiten, die zwischen den Päbsten und den Kai-
sern beständig fortdauerten, die Eifersucht zwischen den Welfen
(Anhängern der Päbste) und Waiblingern (Freunden des Kaisers)
oder wie die Italiener sie nannten Guelfen und Gibellinen, und
die innerlichen Unruhen, die sowohl Deutschland als Italien ver-
heerten, hinderten jede zur Herstellung des königlichen Ansehens
ergriffene Maßregel. Doch die große demselben so gefährliche
Macht der Herzoge von Baiern und Sachsen hörte 1180 mit
dem unglücklichen Heinrich dem Löwen wieder auf. Das Herzog-
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TM Hauptwörter (100): [T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T56: [Papst Kaiser Rom Heinrich König Kirche Gregor Bischof Italien Papste], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich_Ii Heinrich Konrad_Ii Konrad Heinrich_Iii Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Gregor_Vii Gregor Heinrich_Iv Heinrich Heinrich_V. Heinrich_V. Konrad_Iii Konrad Heinrich_V. Heinrich_V. Lothar_Ii Friedrich_I. Friedrich_I. Heinrich_dem_Löwen Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschlands Deutschland Lothringen Burgund Helvetien Italien Deutschlands Deutschlands Sachsen Fränkische_Kaiserhaus Schwaben Deutschland Italien Baiern Sachsen
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
581
Oesterreich.
Besitz Dalmatiens, womit nun auch Ragusa und Cattaro ver,
bunden sind.
Siebenbürgen.
Dieses Land, das in der Ungarischen Sprache den Namen
Erde ly führt, verdankt seinen Deutschen Namen wahrscheinlich
seinen ersten deutschen Einwohnern, die nicht Sachsen, wie sie sich
spater zu nennen ansingen, sondern Rheinländer aus den Gegen»
den des Sieb enge birg es'') waren und Anfangs auch in ihren
neuen Wohnsitzen Söwengebieger oder Siebenbürger genannt wur-
den. Von diesen ging dann der Namen zuerst auf den von ih»
nen bewohnten Landestheil, dann auf das ganze Land über. Zur
Zeit der Römer gehörte das jetzige Siebenbürgen zu den^ großen
Lande Dacien oder Dacia. Bei dem Verfalle des Römischen
Reichs wurde das Land abwechselnd von den Gothen, Hunnen,
Gepiden und Avaren besessen, bis im 9ten Jahrhunderte die
Petschenegen, ein Tatarischer Volksstamm, sich desselben bemächtig-
ten. Die Magyaren aber, welche Pannonien inne hatten und
Nachbarn der Petschenegen in Siebenbürgen waren, drängten die-
selben aus dem Innern des Landes in die östlichen Gränzgebirge
Siebenbürgens, wo sich aus ihrer Vermischung mit den hier zu-
rückgebliebenen Gepiden die jetzigen Szekler, eine der drei ge-
genwärtigen Hauptnationen Siebenbürgens, nach welchen auch das
Land eingetheilt wird, bildeten. Nachdem 100-4 der Ungarische
König, Stephan der Heilige, Siebenbürgen mit Ungarn vereinigt
hatte, wurde es eine Zeitlang durch Prinzen aus der königl. Dy-
nastie und spater durch besondere Statthalter, welche den Titel
Woiwoden von Siebenbürgen führten, regiert. In diese
Zeit fallt auch die Einwanderung der Deutschen in Siebenbürgen.
König Geisa 11. machte sich vorzüglich um die Bevölkerung des
verödeten südwestlichen Theiles des Landes verdient, indem er um
das I. 1143 aus dem schon damals übervölkerten Flandern und
aus den Gegenden des Niederrheins neue Ansiedler herbeizog, ih-
nen eine weite Landesstrecke zum Wohnsitze anwies, wo sie unter
eigener gewohnter Verfassung beisammen wohnen und eine eigene
Nation ausmachen konnten. Später wurden auch viele Sachsen
ausgenommen und von ihrer wachsenden Zahl erhielten alle Deutsche
Kolonisten Siebenbürgens den Namen S achsen; so wie auch noch
jetzt ein Theil Siebenbürgens mit dem Namen Land der Sach-
sen bezeichnet wird. Als mit dem Tode des letzten Ungarischen
Königs Ludwigs 11. 1526 Ungarn an das Haus Oesterreich ge-
langte, gab es jedoch auch in diesem Lande eine starke Gegenpar- *)
*) Ein Gebirge in der Nähe des Rheins, das jetzt zum Kreise Sieg
des Preußischen Regierungsbezirks Cvln gehört.
TM Hauptwörter (50): [T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
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Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
664
Deutschland.
Keine besondere Amtskleidung zeichnet den Prediger aus. In dem
einfach verzierten Betsaale, wie bei den Herrnhutern die Kirche
genannt wird, vertritt ein erhöhter, mit grünem Tuche beschlage-
ner Tisch die Stelle der Kanzel. Dem Prediger zur Rechten
sitzen die Aeltesten, zur Linken die Aeltestinnen, vor ihm rechts
die männlichen, links die weiblichen Glieder der Gemeinde. Um
Ordnung, Sittlichkeit und Gemeingeist zu erhalten, wohnen die
ledigen Mannspersonen (Brüder), die ledigen Frauenzimmer
(Schwestern), auch die Wittwer und Wittwen in besondern
Gebäuden oder Chorhäusern. Jeder Chor, auch der Chor der
Cheleute wird von eignen Helfern (Seelsorgern und Sittenauf-
sehern) und Dienern seines Geschlechts geleitet, und durch diese
die jeder einzelnen Gemeinde vorgesetzte Aeltesten-Konferenz
(die aus dem Gemeinhelser oder erstem Vorsteher, dem Prediger
und den Chorbeamten zusammengesetzt ist) genau von dem Zu-
stande jedes Gliedes unterrichtet. Dieser Konferenz steht für Po-
lizei und Gewerbe und als Friedensgericht ein Aufseherkollegium
zur Seite. Die Sorge für gleiche Denkungsart und Lebensweise
aller Glieder zeigen auch die einförmige Tracht der Schwestern,
worunter die Wittwen weißes, die Frauen blaues, die Jungfrauen
rosenfarbenes, die Kinder dunkelrothes Band tragen; das Verbot
anderer, als ganz gefahrloser Weltfreuden und die Strenge gegen
widerspenstige oder ausartende Glieder, welche zurückgesetzt, vom
Abendmahl ausgeschlossen und endlich ganz ausgestoßen werben.
Ihre Kinderschulen und Erziehungsanstalten sind wegen Gewöhnung
an gute Zucht und Ordnung geschätzt; ihre der ganzen Unitiu die-
nenden höhern Lehranstalten (die Pädagogien zu Großhenners-
dorf und Niesky) stehen in Hinsicht der Wissenschaftlichkeit hinter
andern protestantischen zurück, sind aber auf Weckung des Gemein-
geistes wohl berechnet. Die Wohnörter der Herrnhuter zeichnen
sich durch Nettigkeit der Bauart, die größte Ordnung, Reinlichkeit und
Stille aus. Einfachheit und Vermeidung alles Prunks zeichnen die
Gemeindeglieder aus. Musik, Tanz, Spiel und andere rauschende
Vergnügungen werden nicht geduldet. Die Polizeianstalten gehören
zu den besten; Arme und Kranke werden verpflegt, Bettelei nicht
gestattet. In allen ihren Ortschaften herrscht thätiger Gewerbfleiß,
die gefertigten Waaren sind zwar theuer aber sehr gut und die
Preise dem Abhandeln nicht unterworfen. Ihr bedeutender Han-
del muß nebst den Einkünften ihrer Besitzungen und den Bei-
trägen der Glieder die Ausgaben der Unitdt decken. An der Spitze
des Ganzen, welches die stimmlichen einzelnen Gemeinden ausmachen,
steht die Unitats-Aeltesten-Konferenz, seit 1789 zu
Werthelsdorf, welche die ganze Verfassung der Unitdt dirigirt, und
in das Helfer-, das Aufseher; und das Missiondeparte-
ment sich theilt, wovon das erste die innern, besonders kirchli-
chen, das zweite die ökonomischen und das dritte die Missions-An-
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T106: [Kloster Jahr Schule Mönch Kirche Kind kranke Frau arme Knabe], T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester]]
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Die Reußisch en Fürstenthümer.
Gelegenheiten umfaßt, im Namen des Heilandes regiert, und in
schwierigen Fallen, um seinen Willen zu erfahren, das Loos ent-
scheiden laßt, welches auch, seit 1818 nicht mehr unbedingt, son-
dern nur, wenn Heirathslustige es wollen, die Zuläßigkeit ihrer
Ehe bestimmt. Die Direktion der Unitäts-Konferenz wird gewählt
und zur Rechenschaft gezogen durch die Synoden, die von Zeit
zu Zeit zusammen berufen werden und die Unität durch ihre Be-
amten und Deputirten aus jedem Gemeinorte repräsentiern. Auf
diesen Synoden, wovon die letzte 1818 gehalten wurde, werden
auch über Hauptreformen Beschlüsse gefaßt, die von einer bis zur
andern gültig sind. Zur Ausbreitung des Christenthums, welche
ein Hauptaugenmerk der Unität ist, schickt sie in die entferntesten
Länder Missionäre oder Heidenboten und verwendet darauf
viele Kosten, die jährlich auf 50,000 Thlr. geschätzt werden. Sie
hat gegenwärtig Missionen unter den Negersklaven Westindiens und
Südamerikas, auf dem Kaplande bei den Hottentotten, bei den
Nordamerkanischen Indianern, bei den Eskimo's an der Küste
von Labrador und in Grönland, bei den Rußland unterworfenen
Kalmücken. 1822 zählte man auf den 31 Missionsstationen 161
Missionäre, unter deren Augen 28,000 für das Christenthum ge-
wonnene Heiden lebten. Am 17. Junius 1822, als am Tage,
wo vor 100 Jahren der erste Baum zum ersten Hause Herrnhuts
gefällt ward, feierte die Gemeinde ihr loojähriges Jubiläum, wel-
ches Fest drei Tage dauerte. Viele Mitglieder aus England und
überhaupt 8 bis 9000 Fremde fanden sich dazu in Herrnhut ein.
Die Reustischen Fürstenthümer.
Der Ursprung des jetzigen fürstlichen Hauses Reuß, dessen
Besitzungen einen Theil des Voigtlandes ausmachen, wird von
Heinrich dem Neichen, Herrn von Weida abgeleitet, der
um das Jahr 1132 starb. Wahrscheinlich hatten seine Vorfahren,
nach dem Abgänge hsr Sächsischen Kaiser und besonders wahrend
der innerlichen Kriege, welche unter Heinrich Iv. und V., den
beiden letzten Kaisern des Fränkischen Stammes, Deutschland ver-
heerten, nach und nach den größten Theil, ja die ganze ihnen an-
fänglich zur Verwaltung anvertraute Grafschaft an sich gebracht,
und besaßen nun diesen Landbezirk, welcher nachher die Herrschaft
Weida genannt wurde, als ein freies Landeigenthum. Obgedachter
Heinrich' hieß mit Recht der Reiche, weil er das ganze Voigtland
oder doch den größten Theil desselben besessen zu haben scheint. Ec
hatte 3 Söhne, die er alle Heinrich nannte, welchen Ngmen
in der Folge sämmtliche männliche Nachkommen desselben führten.
Die Theilung seiner Besitzungen unter dies? 3 Söhne fällt Segen das
Ende des 12ten oder den Anfang des 13ten Jahrhunderts. Wenig-
stens erscheinen in der Geschichte zuerst 1206 die durch diese Thei-
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T75: [Strom Elektrizität Ende Eisen Magnet Elektricität Körper Draht Funke Leiter]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich_dem_Neichen Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Heinrich Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Westindiens England Herrnhut Weida Deutschland Weida