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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 31

1836 - Eisleben : Reichardt
Vorbegriffe. Si Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten oder des gesummten Volks sich besindet. Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez- zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung, zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei« nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her- zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer- den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer, stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär, stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen. In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven, d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per- son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß das Eigenthum anderer Menschen sind. Lander- und Staaten«Eintheilung. §. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt, eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd- theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich, der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist, und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir- ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig- lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten; denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine geographische Eintheilung, und theilt man sie nach den Staaten, so hat man eine politische oder sta- tistische Eintheilung.

2. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 91

1865 - Eisleben : Reichardt
9t der blutigen Schlacht zwischen Tours u n b P oi« tiers. 752- 768 Pipin der Kleine König des fränkischen Reiches. Er war (74 i) seinem Baker Karl Martell zunächst als Mvjor domu^ gefolgt. Mit Zustimmung des Adels, des Volkes und der Geistlichkeit lpapst Zacharias) wird der letzte Alerovinger Child er ich i i I. auf dem Reichs- tage zu Soissons 752 abgesetzt und in's Kloster geschickt. Pipin wird von B onifacins k) zum Könige gesalbt. Er unterstützt den Papst Stephan Ii. gegen den !tzongobar- dencömg Aistulph und schenkt ihm das demselben wieder abgenommene Gebiet von Ravenna. Anfang der welt- lichen Macht des Papste s.^) Pipin nannte sich Patricius t»01l Rom. Zweite Periode. Entstehung lind Dlnthe des römisch-deutschen Kaiselthnlno. Die Krenzzi'ige 768—814 Karl der Große Sohn Pipins, nach Karl m a n u s Tode (mit Uebergehung der Söhne desselben alleiniger König der Franken. Durch glückliche Kriege (s. u.) mneiterte er das Reich im Norden . bis zur Eider, im Osten bis zur Oder und Raab, im Westen bis an den Ebro. Verwaltung des Reiches durch die Grafen der einzelnen Gaue. An den Grenzen M a r k g r ä f e n. Die Aufsicht über die königlichen Schlösser hatten die Pfalz- grafen, die auch an des Königs Statt Recht sprachen. Die Send grafen reisten umher und beaufsichtigten die Gaugrafen. Jährliche Reichstage in Verbindung mit f) Winfried, der Apostel der Deutschen, aus West'ex. Er begrün- dete die geistliche Herrschaft des Papstes in Deutschland und wurde 755 von den Friesen erschlagen. — Schon im 7. Jahrh. hatten Columban und Galt den Alemannen das Christen- thum gepredigt. g) Die geistliche Obergewalt des Papstes war um 600 von Gregor d. Gr. begründet worden. Unter ihm Einführung des Christen- thums in England.

3. Bd. 3 - S. 345

1838 - Eisleben : Reichardt
345 Chile. Glanzpunkt bezeichnet, so werden wir die Beschreibung der Pehuen- chen auf die Rubrik Patagonien versparen, und beschranken uns hier auf eine Schilderung der merkwürdigen Araucanen, einem tapfern, kriegerischen Volke, das seit der Eroberung Chiles durch die Spanier im 16. Jahrhunderte bis auf den heutigen Tag in feiner völligen Un- abhängigkeit sich behauptet und viele Beweise seiner Tapferkeit gegeben hat. Bei der in Chile ausgebrochenen Revolution nahmen sie die Parthei der Königlichen und fügten den Republikanern großen Scha- den zu. Auch noch jetzt stehen sie in Feindseligkeiten mit diesen, welche so wie früher die Spanier nur einige Küstenplatze, worunter Valdivia am wichtigsten ist, besitzen. Ihr Gebiet nennen die Geogra- phen Araucania, Arauco, oder auch wohl Südchile, und der Fluß Biobio macht die anerkannte Gränze zwischen Chile und dem Lande der Araucanen. Einige schätzen die Zahl derselben auf 80,000, andere nur aus 40,000, worunter sich 8000 streitbare Männer be- finden. Nach den neuern Nachrichten, die Pöppig über dieses Volk mittheilt, hat ihre Nahe oder Entfernung vom Ozeane und die daher entstehende Verschiedenheit ihrer Lebensart die Theilung der Araucanen in 2 Hauptaste, Indios Costinos (Küsten-Jndiancr von Valdivia bis Arauco) und Moluches, Bewohner der am Fuße der Anden sich erstreckenden Ebenen hervorgebracht, welche beide Volkszweige sich als verschiedene Völker ansehen. Die Costinos haben außerordentlich in dem letzten Kriege mit Chile gelitten und sollten 1828 nicht im Stande seyn, auch nur 1000 Mann in den Krieg zu senden und sie stehen jetzt mit Chile auf einem ziemlich guten Fuße. Die Eintheilung des Landes dieser beiden Hauptzweige der Arau- canen ist höchst willkührlich und die Eintheilung in Provinzen und in angebliche Militärdistrikte, welche die Geographen gewöhnlich nach al- tern Nachrichten von Araucanien aufführen *) epistirt, wie Pöppig be- *) Sogar Baldi in seinem Abrégé de Geographie, à Paris, 1833 behält diese ältern unrichtigen Angaben bei, und sagt: „Araucanien wird in 4 Uthal-Mapus oder Regierungen eingetheilt, deren jede aus 9 Provinzen besteht, von welchen jede wieder in 9 Bezirke zerfallt. Die Uthal-Mapus werden von 4 Toquis regiert, von welchen zwar jeder innerhalb seines Gebietes, in Bezug auf die bürgerliche Ver- waltung, unabhängig von den übrigen dreien ist, welche aber doch zum allgemeinen Besten des Landes mit einander verbündet sind. Die Würde dieser Toquis, so wie auch die der untergeordneten Statthalter in den Provinzen und Bezirken ist in männlicher Linie erblich. Die ganze Regierungsverfassung dieses Landes hat die auffallendste Ähn- lichkeit mit der Militäraristokratie der ehemaligen Herzoge, Grafen und Marquis in den nördlichen Staaten der alten Welt, obschon sie bereits lange vor der Ankunft der Spanier in diesem Theile Ameri- kas eingeführt war." Drei Adelsstufen sollen in Araucania Statt sinden, von welchen die niedern den obern untergeordnet seyen, und diese aus den Toquis, den Apo-Ulmenes und den Ulmen es beständen. Die Toquis wären die Regenten der Utal-Mapus, die

4. Bd. 2 - S. 181

1837 - Eisleben : Reichardt
I Griechenland. 181 mochte diese 'blutigen Auftritte auf eine bestimmte Zeit z-u unterbre- chen, indem der Gottesfrieden jede Feindseligkeit von dem Sonnabend bis Montags frühe nach der Meste verbietet. Der bedeutendste Han- delszweig der Mainotcn bestand früher in dem Sklavenhandel; sie machten unter allen Nationen Gefangene. Gefangene Christen ver- kauften sie an die Türken, und so umgekehrt Türken an Christen. Aus Mangel an Käufern ist dieser Handelszweig ganz eingegangen. Zur Zeit, wo die Kako- vunioten Sklaven verkauften, begegnete es ihnen zuweilen, daß sie ihre eigenen Nachbarn und Verwandten zum Kauf ausboten. Strenge Gesetze bestehen zum Theil noch unter den Mainoten; z. B. wer eine Frau oder ein Mädchen verführt hat, wird sogar, wenn er die Absicht zu heirathen hatte, aus dem Schooße ihrer Gesellschaft verstoßen; der Schuldige findet dann nirgends einen Zufluchtsort, und jeder hat das Recht ihn zu todten, bis er gewissen Bedingungen Genüge geleistet hat. Die Ehebrecherin wird zum Tde verurtheilt und muß von der Hand eines nahen Verwandten sterben. Obgleich sich die Mainoten ihrer Theilnahme an dem Kampfe für Griechenlands Freiheit rühmen, so ist doch zu besorgen, daß sie den Fortschritten der Bildung unter den Griechen ganz fremd bleiben, und daß sich der Character dieses Vol- kes eben so wenig als der wilde Anblick seiner Gebirge ändern werde. Außer dem Raube lebt der Kakovuniote von der Fischerei und dem Vogelfänge. Wie gräßlich die religiösen Begriffe dieser Menschen seyen, erhellet wohl daraus am besten, daß man den Mann aus ih- rer Mitte als Helden ehrt, der einen Hülfe suchenden Gestrandeten beraubte und ermordete; dagegen aber keinen Anstand nimmt, den Mann der eigenen Nation zu todten, der sich je erfrechen sollte, die gebotenen Fasten zu brechen. Bisher hatte jeder größere oder kleinere Distrikt, in welche das Land der Mainoten getheilt ist, seinen Capi- tano; allen Capitanos aber stand ein Obercapitano oder Bey, der immer aus den ältesten Familien genommen wurde, mit eingeschränk- ter Macht vor. Der gegenwärtige Bey, genannt Pietro Bey (Mauro Mich a li) hat sich aber dem Könige Otto unterworfen und den Eid der Treue geleistet. In den Dörfern handhabten bisher Primaten die Justiz, Polizei und innere Verwaltung; allgemeine An- gelegenheiten und auswärtige Verhältnisse wurden auf Synoden oder Volksversammlungen, worauf jeder Mainote seine Stimme führte, ab- gehandelt. Nach der gegenwärtigen Regierungsverfassung Griechen- landes bildet das Land der Mainoten 2 Exarchien, die zu dem No- mos Lakonien gehören und unter Exarchen (Bezirks - Kommissä- ren) stehen und einen Bezirksrath zur Seite haben. Die Widersetz- lichkeit der Mainoten gegen die neuen Einrichtungen führte 1834 eine Expedition der Baiern gegen die Mainoten herbei, wobei die Baiern Anen beträchtlichen Verlust hatten und nur 8 sogenannte Thürme oder befestigte Wohnsitze der Mainoten zerstörten. Die übrigen dergleichen befestigten Wohnsitze (die gan^ Zahl belief sich auf etwa 200) blie-

5. Bd. 2 - S. 753

1837 - Eisleben : Reichardt
Ägypten. 753 alle die Folgen dieser Verschwendung der Kräfte des Landes ganz fühl- los zu seyn. Die Kopten machen, nach den Fellahs, deren Anzahl auf 1.800.000 und nach den Beduinen-Arabern, deren Zahl auf 206.000 von den neuesten Reisenden angegeben wird, die zahlreichste Klasse der Bevölkerung aus, indeß belauft sich ihre Anzahl nur auf 145,000. Man halt sie für die Abkömmlinge der alten Ägypter und mithin für die eigentlichen Eingebornen des Landes; doch sind sie von dem Besitze des Grund und Bodens ausgeschlossen, mit Ausnahme einiger Koptischen Familien von Landleuten in Oberagypten, die den Namen der Pharauni unter sich erhalten haben, und auch npch die Originalzüge der alten Ägypter an sich treu darstellen, so wie man sie aus den Bildhauerarbeiten der alten Tempel Ägyptens kennen lernt. Alle andern Kopten aber haben keinen der charakteristischen Züge ihrer alten Vorfahren an sich bewahrt, so wie auch die alte Koptische Sprache, seit dem mit der Verbreitung des Islam auch die Arabische Sprache herrschend wurde, sich in ihrer Reinheit verloren hat und jetzt aus ei- ner Vermischung von altkoptischen, Griechischen, Arabischen und Türki- schen Wörtern besteht, und sich zum Altagyptischen wie Neugriechisch zum Altgriechischen verhalt. Die Mehrheit der Kopten, die alle Be- kenner des Christenthums sind, ist als Schreiber, Rechnungsführer, Steuereinnehmer bei der Regierung angestellt, nur ein kleiner Theil un- ter ihnen widmet sich dem Handel; und einige treiben auch in dem ausschließlich von ihnen bewohnten Quartiere zu Kairo Handwerke, und andere findet man auf den großen Markten des Delta als Hau- sirer und zugleich als öffentliche, herumziehende Schreiber für die Fel- lahs vom Lande. Vor allen übrigen, Ägypten bewohnenden Völker- stammen zeichnen sie sich durch Verstand, Klugheit, Feinheit und Ver- schmitztheit aus. Vorzüglich legen sie sich auf die Rechenkunst, wodurch sie allen den verschiedenen Völkern, welche durch Eroberung sich in den Besitz dieses Landes setzten, unentbehrlich sich gemacht haben. Unter der jetzigen Regierung ist ihnen das ganze Verwaltungsgeschast, d. h. das gestimmte Rechnungswesen beim Civil und Militär, bei der Ver- waltung und Steuererhebung anvertraut, so daß man in ganz Ägyp- ten keinen Regierungsbeamten findet, der nicht einen Kopten unter dem Titel eines Malem (Schreiber, Gelehrter) zur Seite hatte. Die Kopten vermischen sich durch Heirat!) weder mit den Muhameda- nern, noch mit andern christlichen Völkern; daher ist auch ihre Physiog- nomie von allen andern Bewohnern Ägyptens und Afrikas verschieden und ihr Gesicht, edler Züge ungeachtet, ohne Ausdruck und ihr Tem- perament ohne Warme und Lebhaftigkeit. Unter einander sind sie einig, verbergen aber mit der größten Schlauheit ihren Haß gegeri alles Fremde. Ihre gedrückte Lage und die vieljahrige Nothwendigkeit sich zu verstellen und zu kriechen, hat die natürliche Folge, daß sie einen hohen Grad von Niederträchtigkeit angenommen haben. Man sieht Cannabich'ö Hülfsbuch. Ii. Band. 48

6. Bd. 1 - S. 83

1835 - Eisleben : Reichardt
Einleitung. 83 wisse Klassen getheilten Geschäfte, im Namen und unter Aufsicht des Regenten verwalten. In monarchischen Staaten hat der Regent ein Kollegium zur Seite, unter den Namen des Kabinets, Staats- Ministeriums, Geheimen Rathes, Staatsrathes rc., welches den Mittelpunkt aller Geschäfte ausmacht, und die höchste Aufsicht führt. Diejenigen, welche die höchsten Stellen im Staate bekleiden, nennt man vorzugsweise Minister, S t a a t s m i n i st e r. Jeder der Hauptverwaltungsklassen, der äußern und innern Angele- genheiten, der Rechtspflege oder Justiz, der Polizei, des Kultus (äu- ßern Religion) und des Unterrichts, der Finanzen und des Kriegswe- sens, oft auch der Gewerbe und des Handels, steht in der Regel ein Minister vor. Provinzialbehörden beschäftigen sich mit der inneren Verwaltung der zu einem Staate gehörenden Provinzen. Die Staatseinkünfte fließen eigentlich aus 4 Hauptquel- len: 1) aus den Gütern, die dem Staate oder dem Regenten unmit- telbar gehören, und Domänen, Krön- oder Kammergüter heißen; 2) aus den Regalien, wohin die Zölle, Posten, Forsten, Berg- werke, Jagd, Münze, Monopolien rc. gehören; 3) den Steuern, entweder directen vom Grundeigenthum, von Köpfen oder Personen rc. oder indirectcn von Lebensmitteln, Waaren rc.; 4) von der Ober- lehnsherrlichkeit und zufälligen Einnahmen. Die Kriegsmacht theilt sich in Land- und Seemacht, und erstere wieder in Infanterie, Kavallerie und Artillerie. Zur See- macht gehören Linienschiffe, Fregatten und kleinere Kriegsschiffe, als Kutter, Korvetten, Briggs, Schaluppen. Eine größere Anzahl von Schiffen nennt man eine Flotte, eine kleinere ein Geschwader, Eskader. Die Linienschiffe, welche ihren Namen daher ha- den, weil sie bei Seeschlachten in die Linie oder Schlachtordnung gestellt werden, sind die größten und führen 70 bis 120 Kanonen. Die Fregatten führen 20 bis 60 Kanonen. Die Flotten werden von Admiralen kommandirt. Die Staaten unterscheiden sich von einander im Innern durch ihre Verfassungen, im Aeußern durch Titel und Wappen. Die Titel zeigen die Würde an, die ein unabhängiger Staat sich selbst beilegt und die übrigen Staaten anerkennen; ein abhängiger aber von dem höhern, von dem er abhängt, empfängt. So giebt es unter den monarchischen Staaten Kaiserthümer, Königreiche, Groß- herzogthümer, Herzogtümer, Fürstenthümer rc. Die Wappen sind willkührliche, jedoch bleibende, nach gewissen Regeln entworfene und mit angenommenen Zierathen geschmückte Sinnbilder. Die Mitglieder eines Staates werden Staatsbürger ge- nannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel-, Bürger- und Bauerstand, wozu noch der geistliche und Lehrstand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Mili- tär stand (der Krieger oder Soldaten) kommen. Bevollmächtigte und Vertreter des ganzen Volks, die bei der Gesetzgebung, Auflegung .6*.

7. Bd. 1 - S. 612

1835 - Eisleben : Reichardt
012 Deutschland. heit gaben, aklmählig sich die Landeshoheit zuzueignen; doch wa- ren damals die Deutschen Herzogthümer und Grafschaften noch nicht erbliche allein die Besitzer derselben hatten es schon nach und nach herkömmlich gemacht, daß auf den Sohn die väterliche Wür- de überging. Als 1024 mit Heinrich Ii. die Reihe der Kai- ser aus dem Sächsischen Hause geendet hatte, so wurde ein Frän- kischer Herzog Konrad Ii auf den erledigten Thron gerufen. Unter seiner und besonders seines Sohnes, Heinrich Iii. Ne- gierung entwickelte sich Deutschlands Macht in seiner ganzen Große, und die Päbste wurden in strenger Abhängigkeit erhalten. Sein Reich umfaßte ganz Deutschland mit Lothringen, Burgund, Helvetien und dem größten Theile von Italien. Böhmen und Un- garn gehorchten seinen Gesetzen. Aber schon unter seines Sohnes Heinrich Iv. Regierung, der unmündig den väterlichen Thron bestieg, singen die innerlichen Verwirrungen an, die Deutschlands Macht tief heruntersetzten und es endlich durch mancherlei Verket- tungen von Umständen, welche die herrschsüchtigen Päbste, vor- nehmlich Gregor Vii. zu benutzen wußten, zu einem wahren Lehn des päbstlichen Stuhls machten. Mag auch Heinrich Iv. vieles selbst verschuldet haben, so war es doch hauptsächlich die unselige Eifersucht, welche zwischen den beiden ersten Nationen Deutschlands, den Franken und Sachsen herrschte, und das Rin- gen der Großen und Bischöfe nach Unabhängigkeit, welches das königliche Ansehen so schwächte, daß kaum ein Schatten davon blieb. Daher machten jetzt die Herzoge und Grafen ihre Würde erblich, setzten sich in den Besitz der wichtigsten landesherrlichen Rechte und wußten sich so unabhängig zu machen, daß der Kaiser weiter nichts als die Ausübung der Souveränitätsrechte und die unmittelbare Oberherrschaft nebst geringen Trümmern von den Domänen der Deutschen Könige behielt. Mit Heinrich V. er- losch 1125, das Fränkische Kaiserhaus. Nun bestiegen mit Konrad Iii. im I. 1137 die Ho- ~ henstaufen den Deutschen Thron, welchen nach Heinrich V. noch der Sachse, Lothar Ii nur 11 Jahre lang eingenommen gehabt hatte. Die Kaiser aus diesem Hohenstausischen Hause, das ansehnliche Besitzungen in Franken und Schwaben hatte, waren keine unwürdigen Regenten, vorzüglich Friedrich I. und Ii., allein die Streitigkeiten, die zwischen den Päbsten und den Kai- sern beständig fortdauerten, die Eifersucht zwischen den Welfen (Anhängern der Päbste) und Waiblingern (Freunden des Kaisers) oder wie die Italiener sie nannten Guelfen und Gibellinen, und die innerlichen Unruhen, die sowohl Deutschland als Italien ver- heerten, hinderten jede zur Herstellung des königlichen Ansehens ergriffene Maßregel. Doch die große demselben so gefährliche Macht der Herzoge von Baiern und Sachsen hörte 1180 mit dem unglücklichen Heinrich dem Löwen wieder auf. Das Herzog-

8. Bd. 1 - S. 581

1835 - Eisleben : Reichardt
581 Oesterreich. Besitz Dalmatiens, womit nun auch Ragusa und Cattaro ver, bunden sind. Siebenbürgen. Dieses Land, das in der Ungarischen Sprache den Namen Erde ly führt, verdankt seinen Deutschen Namen wahrscheinlich seinen ersten deutschen Einwohnern, die nicht Sachsen, wie sie sich spater zu nennen ansingen, sondern Rheinländer aus den Gegen» den des Sieb enge birg es'') waren und Anfangs auch in ihren neuen Wohnsitzen Söwengebieger oder Siebenbürger genannt wur- den. Von diesen ging dann der Namen zuerst auf den von ih» nen bewohnten Landestheil, dann auf das ganze Land über. Zur Zeit der Römer gehörte das jetzige Siebenbürgen zu den^ großen Lande Dacien oder Dacia. Bei dem Verfalle des Römischen Reichs wurde das Land abwechselnd von den Gothen, Hunnen, Gepiden und Avaren besessen, bis im 9ten Jahrhunderte die Petschenegen, ein Tatarischer Volksstamm, sich desselben bemächtig- ten. Die Magyaren aber, welche Pannonien inne hatten und Nachbarn der Petschenegen in Siebenbürgen waren, drängten die- selben aus dem Innern des Landes in die östlichen Gränzgebirge Siebenbürgens, wo sich aus ihrer Vermischung mit den hier zu- rückgebliebenen Gepiden die jetzigen Szekler, eine der drei ge- genwärtigen Hauptnationen Siebenbürgens, nach welchen auch das Land eingetheilt wird, bildeten. Nachdem 100-4 der Ungarische König, Stephan der Heilige, Siebenbürgen mit Ungarn vereinigt hatte, wurde es eine Zeitlang durch Prinzen aus der königl. Dy- nastie und spater durch besondere Statthalter, welche den Titel Woiwoden von Siebenbürgen führten, regiert. In diese Zeit fallt auch die Einwanderung der Deutschen in Siebenbürgen. König Geisa 11. machte sich vorzüglich um die Bevölkerung des verödeten südwestlichen Theiles des Landes verdient, indem er um das I. 1143 aus dem schon damals übervölkerten Flandern und aus den Gegenden des Niederrheins neue Ansiedler herbeizog, ih- nen eine weite Landesstrecke zum Wohnsitze anwies, wo sie unter eigener gewohnter Verfassung beisammen wohnen und eine eigene Nation ausmachen konnten. Später wurden auch viele Sachsen ausgenommen und von ihrer wachsenden Zahl erhielten alle Deutsche Kolonisten Siebenbürgens den Namen S achsen; so wie auch noch jetzt ein Theil Siebenbürgens mit dem Namen Land der Sach- sen bezeichnet wird. Als mit dem Tode des letzten Ungarischen Königs Ludwigs 11. 1526 Ungarn an das Haus Oesterreich ge- langte, gab es jedoch auch in diesem Lande eine starke Gegenpar- *) *) Ein Gebirge in der Nähe des Rheins, das jetzt zum Kreise Sieg des Preußischen Regierungsbezirks Cvln gehört.

9. Bd. 1 - S. 664

1835 - Eisleben : Reichardt
664 Deutschland. Keine besondere Amtskleidung zeichnet den Prediger aus. In dem einfach verzierten Betsaale, wie bei den Herrnhutern die Kirche genannt wird, vertritt ein erhöhter, mit grünem Tuche beschlage- ner Tisch die Stelle der Kanzel. Dem Prediger zur Rechten sitzen die Aeltesten, zur Linken die Aeltestinnen, vor ihm rechts die männlichen, links die weiblichen Glieder der Gemeinde. Um Ordnung, Sittlichkeit und Gemeingeist zu erhalten, wohnen die ledigen Mannspersonen (Brüder), die ledigen Frauenzimmer (Schwestern), auch die Wittwer und Wittwen in besondern Gebäuden oder Chorhäusern. Jeder Chor, auch der Chor der Cheleute wird von eignen Helfern (Seelsorgern und Sittenauf- sehern) und Dienern seines Geschlechts geleitet, und durch diese die jeder einzelnen Gemeinde vorgesetzte Aeltesten-Konferenz (die aus dem Gemeinhelser oder erstem Vorsteher, dem Prediger und den Chorbeamten zusammengesetzt ist) genau von dem Zu- stande jedes Gliedes unterrichtet. Dieser Konferenz steht für Po- lizei und Gewerbe und als Friedensgericht ein Aufseherkollegium zur Seite. Die Sorge für gleiche Denkungsart und Lebensweise aller Glieder zeigen auch die einförmige Tracht der Schwestern, worunter die Wittwen weißes, die Frauen blaues, die Jungfrauen rosenfarbenes, die Kinder dunkelrothes Band tragen; das Verbot anderer, als ganz gefahrloser Weltfreuden und die Strenge gegen widerspenstige oder ausartende Glieder, welche zurückgesetzt, vom Abendmahl ausgeschlossen und endlich ganz ausgestoßen werben. Ihre Kinderschulen und Erziehungsanstalten sind wegen Gewöhnung an gute Zucht und Ordnung geschätzt; ihre der ganzen Unitiu die- nenden höhern Lehranstalten (die Pädagogien zu Großhenners- dorf und Niesky) stehen in Hinsicht der Wissenschaftlichkeit hinter andern protestantischen zurück, sind aber auf Weckung des Gemein- geistes wohl berechnet. Die Wohnörter der Herrnhuter zeichnen sich durch Nettigkeit der Bauart, die größte Ordnung, Reinlichkeit und Stille aus. Einfachheit und Vermeidung alles Prunks zeichnen die Gemeindeglieder aus. Musik, Tanz, Spiel und andere rauschende Vergnügungen werden nicht geduldet. Die Polizeianstalten gehören zu den besten; Arme und Kranke werden verpflegt, Bettelei nicht gestattet. In allen ihren Ortschaften herrscht thätiger Gewerbfleiß, die gefertigten Waaren sind zwar theuer aber sehr gut und die Preise dem Abhandeln nicht unterworfen. Ihr bedeutender Han- del muß nebst den Einkünften ihrer Besitzungen und den Bei- trägen der Glieder die Ausgaben der Unitdt decken. An der Spitze des Ganzen, welches die stimmlichen einzelnen Gemeinden ausmachen, steht die Unitats-Aeltesten-Konferenz, seit 1789 zu Werthelsdorf, welche die ganze Verfassung der Unitdt dirigirt, und in das Helfer-, das Aufseher; und das Missiondeparte- ment sich theilt, wovon das erste die innern, besonders kirchli- chen, das zweite die ökonomischen und das dritte die Missions-An-

10. Bd. 1 - S. 665

1835 - Eisleben : Reichardt
665 Die Reußisch en Fürstenthümer. Gelegenheiten umfaßt, im Namen des Heilandes regiert, und in schwierigen Fallen, um seinen Willen zu erfahren, das Loos ent- scheiden laßt, welches auch, seit 1818 nicht mehr unbedingt, son- dern nur, wenn Heirathslustige es wollen, die Zuläßigkeit ihrer Ehe bestimmt. Die Direktion der Unitäts-Konferenz wird gewählt und zur Rechenschaft gezogen durch die Synoden, die von Zeit zu Zeit zusammen berufen werden und die Unität durch ihre Be- amten und Deputirten aus jedem Gemeinorte repräsentiern. Auf diesen Synoden, wovon die letzte 1818 gehalten wurde, werden auch über Hauptreformen Beschlüsse gefaßt, die von einer bis zur andern gültig sind. Zur Ausbreitung des Christenthums, welche ein Hauptaugenmerk der Unität ist, schickt sie in die entferntesten Länder Missionäre oder Heidenboten und verwendet darauf viele Kosten, die jährlich auf 50,000 Thlr. geschätzt werden. Sie hat gegenwärtig Missionen unter den Negersklaven Westindiens und Südamerikas, auf dem Kaplande bei den Hottentotten, bei den Nordamerkanischen Indianern, bei den Eskimo's an der Küste von Labrador und in Grönland, bei den Rußland unterworfenen Kalmücken. 1822 zählte man auf den 31 Missionsstationen 161 Missionäre, unter deren Augen 28,000 für das Christenthum ge- wonnene Heiden lebten. Am 17. Junius 1822, als am Tage, wo vor 100 Jahren der erste Baum zum ersten Hause Herrnhuts gefällt ward, feierte die Gemeinde ihr loojähriges Jubiläum, wel- ches Fest drei Tage dauerte. Viele Mitglieder aus England und überhaupt 8 bis 9000 Fremde fanden sich dazu in Herrnhut ein. Die Reustischen Fürstenthümer. Der Ursprung des jetzigen fürstlichen Hauses Reuß, dessen Besitzungen einen Theil des Voigtlandes ausmachen, wird von Heinrich dem Neichen, Herrn von Weida abgeleitet, der um das Jahr 1132 starb. Wahrscheinlich hatten seine Vorfahren, nach dem Abgänge hsr Sächsischen Kaiser und besonders wahrend der innerlichen Kriege, welche unter Heinrich Iv. und V., den beiden letzten Kaisern des Fränkischen Stammes, Deutschland ver- heerten, nach und nach den größten Theil, ja die ganze ihnen an- fänglich zur Verwaltung anvertraute Grafschaft an sich gebracht, und besaßen nun diesen Landbezirk, welcher nachher die Herrschaft Weida genannt wurde, als ein freies Landeigenthum. Obgedachter Heinrich' hieß mit Recht der Reiche, weil er das ganze Voigtland oder doch den größten Theil desselben besessen zu haben scheint. Ec hatte 3 Söhne, die er alle Heinrich nannte, welchen Ngmen in der Folge sämmtliche männliche Nachkommen desselben führten. Die Theilung seiner Besitzungen unter dies? 3 Söhne fällt Segen das Ende des 12ten oder den Anfang des 13ten Jahrhunderts. Wenig- stens erscheinen in der Geschichte zuerst 1206 die durch diese Thei-
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